AGB

1. Für rechtzeitige und vollständige Lieferung des Anzeigenmotives hat der Auftraggeber Sorge zu tragen. Die Kosten für Entwürfe, Übersetzungen, Reinzeichnungen usw. sind in den Anzeigenpreisen nicht enthalten. Sind die vom Auftraggeber angelieferten Druckunterlagen nicht druckfertig, so informiert der Verlag den Auftraggeber. Beauftragt der Auftraggeber den Verlag, die Druckunterlagen herzustellen, so hat der Auftraggeber die anfallenden Kosten zu erstatten. Alle Druckunterlagen werden längstens bis zu 3 Monaten nach Auftragserfüllung aufbewahrt. Der Verlag gewährleistet die für den Druck übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckvorlage gegebenen Möglichkeiten.

2. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen oder Beilagenaufträge anzunehmen oder abzulehnen. Bei Anzeigenabschlüssen behält sich der Verlag die Annahme oder die Ablehnung einzelner Anzeigentexte vor.

3. Bei Änderung der Anzeigenpreise gelten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Aufträge, und zwar bei Preissenkung sofort, bei Preiserhöhungen einen Monat später.

4. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch zeitbedingt bestmögliche Wiedergabe der Anzeige. Reklamationen aller Art sind spätestens 30 Tage nach Anzeigendruck oder Rechnungsdatum zu übermitteln. Können Mängel an den Druckunterlagen nicht sofort erkannt werden, sondern stellen sie sich erst bei Druck heraus, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck der Anzeige Anspruch auf angemessenen Ersatz in Form von unberechnetem, zusätzlichem Anzeigenraum indem Ausmaße, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen, fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Aufraggeber.

5. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich gekennzeichnet.

6. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung des Abdruckes als erteilt.

7. Anzeigenaufträge (einschliesslich Beilagen und Beihefter) sind innerhalb eines Jahres abzuwickeln. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige, wenn nicht bei Vertragsabschluss schriftlich ein anderer Beginn vereinbart worden ist.

Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln. Die erste Anzeige muss innerhalb der eingangs genannten Frist veröffentlicht werden.

Werden innerhalb eines Jahres weniger Anzeigen als vereinbart abgenommen, so ist der Verlag berechtigt, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme aufgrund der Preisliste entsprechenden Nachlass nachzuberechnen.

8. Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

9. Der Auftragggeber hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist gleich einen rabattfähigen Auftrag abgeschlossen hat. Der Anspruch auf erweiterten Nachlass erlischt, wenn er nicht spätestens einen Monat nach Ablauf des Annzeigenjahres geltend gemacht wird. Der rückwirkende Nachlass wird in Anzeigen gewährt.

10. Durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder Betriebsstörungen begründete zeitweilige Unterbrechung der Anzeigenveröffentlichungen entbindet nicht vom Vertrag. In solchen Fällen verlängert sich die vereinbarte Abnehmzeit entsprechend, es sei denn der Auftraggeber kann nachweisen, dass eine spätere Anzeigenveröffentlichung den Zweck der Anzeige nicht mehr erfüllen kann. Die Forderung von Schadensersatz ist ausgeschlossen.

11. Wird ein Auftrag ganz oder teilweise aus Gründen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so ist der Auftraggeber gleichwohl verpflichtet, den vollen Anzeigenpreis zu bezahlen.

12. Die Abtretung der Ansprüche aus dem Anzeigenvertrag durch den Auftraggeber ist nicht zulässig.

13. Der Verlag liefert auf Wunsch nach Erscheinen der Anzeige kostenlos einen Beleg. Eine vollständige Belegausgabe wird geliefert, sofern Art und Umfang des Anzeigenaufrags dies rechtfertigen.

14. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertationsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche verbreitete Auflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 20.000 Exemplaren 20 % oder mehr beträgt. Die prozentuale Höhe der Preisminderung ist proportional zur Auflagenminderung bemessen.

15. Rechnungen sind innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufendens Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet.

16. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedungen unwirksam sein oder werden, so bleiben der Vertrag und die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen wirksam.

17. Der Verlag speichert die im Verkehr mit den Geschäftspartnern relevanten Daten zwecks Verarbeitung in automatisierten Verfahren.

18. Alle Teile unserer Hefte, Publikationen und Online-Seiten sind urheberrechtlich geschützt. Kein Teil der Inhalte darf ohne Genehmigung des Verlags in irgendeiner Weise genutzt werden. Insbesondere die Online-Nutzung von Inhalten ist ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung durch uns strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

19. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Amtsgericht Deggendorf Handelsregister-Nr.: HRA 2636.