Bei Feuerbestattungen wird der Staat übergriffig

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Eine skandalöse Verordnung nimmt Verstorbenen die Würde

Seit April 2025 ist bei Feuerbestattungen nun auch in Bayern eine zweite Leichenschau verpflichtend. Man möchte so mögliche Morde aufdecken. Dieses Ansinnen geht mit dem Entkleiden der bereits gewaschenen und eingekleideten Leiche einher. Danach wird diese nicht wieder angezogen, vielmehr wird der Leichnam nackt in den Sarg gelegt. Dies ist schlicht skandalös, da auch nach dem Tod ein Achtungsanspruch gegenüber dem verstorbenen Menschen besteht.

Der Trend zur Urnenbestattung hält weiter an, wie sich auf herkömmlichen Friedhöfen zeigt, wo immer mehr Gräber aufgelassen werden. Stattdessen möchten die Menschen in einem Bestattungswald, auf See oder in einem kleinen Urnengrab ihre letzte Ruhe finden [1]. Die Gründe sind vielschichtig. Man möchte den Angehörigen mit der Grabpflege nicht zur Last fallen, Ihnen die teils nicht unbeträchtlichen Friedhofsgebühren ersparen oder hat schlicht keine Nachkommen, die sich um ein Grab kümmern könnten.

Nun ziehen seit April 2025 auch in Bayern gegenüber dieser Bestattungsart dunkle Wolken auf, da es nun auch dort – wie schon länger bundesweit – eine verpflichtende zweite Leichenschau gibt. Grund: Man möchte mögliche Morde aufdecken, da es nach Schätzungen weit über 1.000 unentdeckte Tötungsdelikte pro Jahr gibt [2].

Hier stellt sich die Frage, wie es sein kann, dass in Deutschland 1.000 Morde unentdeckt bleiben, da Mord üblicherweise von der Polizei erkannt wird. Oder möchte man die Angehörigen erwischen, die einem unheilbar kranken, leidenden Verwandten von der Qual des Sterbens erlösen wollten?

Jedenfalls müssen wegen dieser Gesetzesänderung Angehörige nun rund 178 Euro Mehrkosten zusätzlich zu den anfallenden Kosten für eine Urnenbestattung in Höhe von 2500 bis 4000 Euro aufbringen. Davon gehen 100 Euro an den Arzt und 50 Euro in Form von Verwaltungskosten ans Krematorium.

Zu den Mehrkosten kommt hinzu, dass die verstorbene Person nach der zweiten Leichenschau nicht mehr angezogen wird, da dies in den Richtlinien für Amtsärzte nicht vorgesehen ist. Diese werden nackt in den Sarg gelegt, was ein handfester Skandal ist, da dem Verstorbenen auf diese Weise keinerlei Achtung entgegenkommt. Zudem ist es den Angehörigen wichtig, dass ihre Verstorbenen in persönlicher Kleidung „gehen“.

Es macht schlicht fassungslos, dass diese Vorschrift nicht dergestalt ausgearbeitet wurde, dass in jedem Fall der verstorbene Mensch erneut angekleidet und würdevoll in den Sarg gelegt wird. Diese Lücke in der Vorschrift ist ohne Wenn und Aber umgehend zu schließen!

Vielen Dank für Ihre Lesezeit!

Ihr Wolfgang Fottner


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