Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz als Irrweg
Wie Planwirtschaft die Unternehmen gängelt
Es ist eine Selbstverständlichkeit für Unternehmen, Menschen mit Behinderung ihr Schicksal zu erleichtern. Doch wird mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – das unter anderem vorschreibt, welche Funktionalitäten Homepages besitzen müssen, damit Menschen mit Behinderung diese nutzen können – ein Irrweg beschritten, der Betreiber nicht nur viel Geld kostet, sondern auch dazu führen wird, dass so manche nützliche Homepage stillgelegt wird, um horrenden Strafen von bis zu 100.000 Euro vorzubeugen.
Es macht immer wieder fassungslos, mit welcher zunehmenden Selbstverständlichkeit die Werkzeuge der Planwirtschaft genutzt werden, um vermeintliche Wohltaten für die Bevölkerung umzusetzen. Was geht in den Köpfen der Macher des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes [1] vor, wenn diese meinen, Unternehmen bei Strafe zwingen zu müssen, Brüssler Vorstellungen von einer „guten“ Homepage umzusetzen, damit jeder Mensch mit einer Behinderung damit zurechtkommt?
Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass beispielsweise Monopolisten, wie etwa die Bundesbahn oder Oligopole, wie etwa das Bankenwesen anzuhalten sind, ihre Fahrkarten- beziehungsweise Geldautomaten sowie die entsprechenden Online-Angebote hinsichtlich der Bedienung behindertengerecht zu gestalten. Doch ist dieser Zwang beispielsweise bereits beim Einzelhandel oder bei Handwerksbetrieben schlicht abzulehnen.
Wie weit will man denn dieses Gesetz durchsetzen? Müssen künftig Supermärkte absenkbare Regale besitzen, damit auch kleinwüchsige Menschen an Waren gelangen, die für sie unerreichbar im oberen Regal eingelagert sind? Oder werden Lebensmittelproduzenten künftig dazu verpflichtet, einen Blindencode auf ihre Waren anzubringen?
Anstatt Zwang auf alle Unternehmen auszuüben wäre der weit bessere Weg gewesen, tolles Engagement in Sachen Behindertenzuwendung mit großzügigen Preisen zu würdigen. Das würde weit mehr bewirken, als das ständige Bevormunden der Brüsseler Bürokraten. Unter den Behinderten beziehungsweise deren Verbänden würde sich sehr schnell herumsprechen, welche Firma ein tolles Angebot bereithält, damit Menschen mit Behinderung sich mit Freude dort informieren und einkaufen können.
Dieser Mechanismus nennt sich Marktwirtschaft. Werden diese Mechanismen genutzt, wachsen und gedeihen flotte Unternehmen, die mit frischen Ideen neue Käuferkreise erschließen, zu denen nicht zuletzt Menschen mit Behinderung zählen.
Das sollten sich nicht zuletzt die HWKs und IHKs hinter die Ohren schreiben, die dem Brüsseler Treiben kein Stopp-Schild hinsichtlich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz entgegengehalten haben. Sie tolerieren sogar die irre Strafe von bis zu 100.000 Euro im Fall eines Verstoßes eines Ihrer Mitglieder gegen das Gängelungs-Gesetz [2].
Es kann jetzt schon vorausgesagt werden, dass sich dieses unsägliche Gesetz als Goldesel für windige Abmahnanwälte herausstellen wird. Es wird ein Hexentreiben gegen die Betreiber eines Online-Angebots geben, das nicht gesetzeskonform ausgestaltet ist. Verbraucher, Verbände und Mitbewerber werden sich aufmachen, Verstöße zu melden. In der Folge wird wohl so manche Homepage abgeschaltet, was sicher nicht im Sinn der Nutzer dieses Online-Angebots ist. Damit zeigt sich einmal mehr, dass gut gemeinte Gesetze das Gegenteil von dem bewirken, an das ursprünglich gedacht wurde.
Und sowie gilt nach wie vor: Planwirtschaft und Zwang sind für ein Staatswesen fatal. Wohlergehen für alle gibt es nur und ausschließlich mit der sozialen Marktwirtschaft, das sollte man endlich auch in Brüssel zur Kenntnis nehmen!