Die Mehrwertsteuer an den Entstehungsort binden

Die Grundsteuer ist gegenwärtig im Fokus der Politik, diese Grundgesetzkonform zu gestalten. Doch ist hier keine Anpassung, sondern vielmehr deren Abschaffung ins Auge zu fassen. Zum Ausgleich ist den Gemeinden und Städten zur Bewältigung ihrer Ausgaben ein großer Teil der Mehrwertsteuer zuzusprechen.

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinden, ihren jeweiligen Haushalt zu bestreiten. Die bisherige Berechnungspraxis wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig verurteilt. Daher musste der Gesetzgeber eine Neuregelung der Grundsteuer erarbeiten, die mit der deutschen Verfassung in Einklang steht. Vorgeschlagen wurde vonseiten der Politik ein wertunabhängiges sowie ein wertabhängiges Modell.

Es wurde zwar versprochen, dass die Umstellung nicht zu Mehrbelastungen für die Bürger führen soll, doch wird sich dies wohl anders darstellen, wie bereits an einigen Beispielen sichtbar.

Festzustellen ist, dass die Quellen, aus denen sich das Mehrwertsteueraufkommen speist, in den Gemeinden und Städten liegen. Diese sorgen dafür, dass Gewerbebetriebe eine Infrastruktur vorfinden, die ein planvolles Wirtschaften zulässt. Für diese Bemühungen werden sie jedoch nicht entsprechend entlohnt. Die Betriebe wiederum werden dafür, dass sie Arbeitsplätze und Wohlstand schaffen, mit einer Grundsteuer bestraft. Ein sinnvoller Ansatz, hier Gerechtigkeit herzustellen, wäre daher, die Grundsteuer abzuschaffen und den Gemeinden und Städten dafür die von den Betrieben erwirtschaftete Mehrwertsteuer zu 40 Prozent zukommen zu lassen. Heute erhalten diese nur rund 3,47 Prozent, der Rest geht an Land und Bund, was untragbar ist.

Auf diese Weise könnten gleich mehrere Probleme mit einem Schlag gelöst werden: Betriebe und Bürger wären eine mehr als ärgerliche Steuer los, Städte und Gemeinden hingegen würden endlich den ihnen zustehenden Lohn für kluge Beschäftigungs- sowie Siedlungspolitik bekommen.

Mahnenden Stimmen, die von einem Zusammenbruch der Arbeit der Bundesregierung beziehungsweise der Landesregierungen durch das Wegbrechen gewaltiger Summen sprechen, ist zu entgegnen, dass Gemeinden und Städte einen Teil der eingenommenen Mehrwertsteuer durchaus in deren Haushalt weiterreichen dürfen. Voraussetzung ist, dass diese ihren Bedarf begründen und nachweisen, dass die erhaltenen Mittel bisher korrekt verwendet wurden.

Auf diese Weise würde der Verschleuderung von Steuermitteln endlich Einhalt geboten und Schattenhaushalte würden aufgedeckt. Ganz zu schweigen davon, dass die Städte und Gemeinden durch diese Änderung endlich in der Weise investieren könnten, wie es für das jeweilig angestrebte Wachstum nötig ist. Ungeheuerlichkeiten, wie etwa fehlende Internet- und Telefonanschlüsse wäre ebenso Geschichte, wie fehlender Nahverkehr, der aus Kostengründen von den Städten und Gemeinden zum Schaden ihrer Bevölkerung nicht umgesetzt werden kann.

Die Umsetzung dieser Idee wäre ein kleiner Schritt für die dafür Verantwortlichen und ein großer Schritt für die Demokratie in Deutschland. Vorbei die Zeit der Sonnenkönigs-Politik, die gegenwärtig Deutschlands Schicksal bestimmt und vorbei die Zeit der Gängelung von Unternehmen und Bürger.